Antrag / Anfrage / Rede
Schutz von Igeln und nachtaktiven Kleintieren: ÖDP beantragt ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im Stadtgebiet Bad Rodach
Igel und andere nachtaktive Kleintiere Schützen: Mähroboter sollen im Stadtgebiet zukünftig nur noch am Tag fahren.
Die ÖDP-Stadtratsmitglieder Dr. Dieter Franz und Nicole Kreußel haben am 05.09.2026 einen offiziellen Antrag an den 1. Bürgermeister Herrn Tobias Ehrlicher und den Stadtrat der Stadt Bad Rodach eingereicht, um Igel und nachtaktive Kleintiere zuSchützen.
Der Antrag im Wortlaut
Der Stadtrat Bad Rodach beschließt:
Die Stadt Bad Rodach setzt sich für einen verbesserten Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren vor Verletzungen und Tötungen durch automatisierte Mähgeräte ein.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im Stadtgebiet Bad Rodach rechtssicher umgesetzt werden kann, und dem Stadtrat hierzu einen entsprechenden Verordnungs- bzw. Regelungsvorschlag vorzulegen.
Ziel der Regelung soll sein, den Betrieb von Mährobotern während der Nacht- und Dämmerungszeiten grundsätzlich zu untersagen, soweit dies rechtlich zulässig und fachlich sinnvoll abgrenzbar ist. Der Zeitraum bezieht sich auf die Zeit von1 Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang.
Unabhängig von der rechtlichen Umsetzung verpflichtet sich die Stadt Bad Rodach, auf eigenen kommunalen Grünflächen und Liegenschaften Mähroboter nicht während der Nacht und Dämmerung (s. o.) einzusetzen.
Die Stadt informiert die Bevölkerung über die Gefahren automatisierter Mähgeräte für Igel und andere Kleintiere und appelliert bis zum Inkrafttreten einer verbindlichen Regelung an private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie gartenbaulich tätige Betriebe, Mähroboter ausschließlich tagsüber einzusetzen.
Die Stadt Bad Rodach unterstützt darüber hinaus die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer bundesweit einheitlichen Regelung zum Nachtfahrverbot für Mähroboter.
Begründung
Igel und zahlreiche andere Kleintiere sind insbesondere in der Dämmerung und während der Nacht aktiv. Gleichzeitig werden Mähroboter häufig gerade in diesen Zeiten betrieben, weil die betreffenden Gartenflächen dann weniger von Menschen genutzt werden.
Daraus entsteht ein vermeidbarer Konflikt zwischen technischer Gartennutzung und Artenschutz.
Besonders gefährdet sind Igel. Anders als viele andere Tiere fliehen sie bei Gefahr nicht zwangsläufig, sondern rollen sich zusammen. Dieses natürliche Schutzverhalten kann gegenüber einem herannahenden Mähroboter wirkungslos sein. Der Deutsche Städtetag weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere Igel durch Mähroboter gefährdet sind und dass gerade während der Abendstunden zahlreiche Tiere Gärten und andere Grünflächen als Lebensraum nutzen. (Staedtetag.de)
Deutscher Städtetag fordert Nachtfahrverbot
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich mit Beschluss vom 21. Januar
2026 mit dem Umgang mit Wildtieren im urbanen Raum beschäftigt.
Dabei hebt der Städtetag hervor, dass Tiere und Stadtnatur eine wichtige ökologische, soziale und ökonomische Bedeutung besitzen. Städte seien zunehmend auch Rückzugs- und Ersatzlebensräume für Wildtiere, weil deren Lebensräume in der freien Natur unter Druck stehen. (Staedtetag.de)
Der Beschluss enthält hierzu eine sehr konkrete Forderung:
„Das Präsidium spricht sich für ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter aus" (Staedtetag.de)
Ziel ist ausdrücklich der Schutz von Igeln und anderen Kleintieren. Gleichzeitig fordert der Deutsche Städtetag die Hersteller auf, technische Lösungen zu entwickeln, mit denen eine Gefährdung von Kleintieren durch Mähroboter ausgeschlossen werden kann. (Staedtetag.de)
Beschluss „Wildtiere in der Stadt" des Deutschen Städtetages vom 21. Januar 2026
Kommunaler Artenschutz
Auch wenn der Deutsche Städtetag eine bundesweite Regelung fordert, kann und
sollte Bad Rodach bereits auf kommunaler Ebene Verantwortung übernehmen.
Ein Verzicht auf den nächtlichen Betrieb schränkt die grundsätzliche Nutzung eines Mähroboters nicht ein. Vielmehr wird dessen Einsatz zeitlich auf Tageszeiten verlagert, in denen das Risiko für nachtaktive Kleintiere deutlich reduziert werden kann.
Gleichzeitig besitzt eine kommunale Regelung eine wichtige Informations- und Vorbildfunktion. Insbesondere die Stadt selbst sollte auf ihren Grundstücken zeigen, dass
technische Garten- und Grünflächenpflege mit Rücksicht auf die heimische Tierwelt möglich ist.
Verhältnismäßigkeit
Ein Nachtfahrverbot stellt gegenüber einem vollständigen Verbot von Mährobotern einen vergleichsweise milden Eingriff dar. Die Geräte können weiterhin genutzt werden; lediglich der Betriebszeitraum wird zum Schutz nachtaktiver Tiere eingeschränkt.
Dabei soll die Verwaltung ausdrücklich prüfen, welcher Zeitraum fachlich sinnvoll und rechtlich zulässig festgelegt werden kann. Eine Regelung beispielsweise anhand von Sonnenuntergang und Sonnenaufgang könnte gegenüber starren Uhrzeiten den jahreszeitlich unterschiedlichen Aktivitätszeiten besser Rechnung tragen. Vorschlag: ab 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang.
Ziel des Antrags
Bad Rodach soll damit ein einfaches und nachvollziehbares Zeichen für praktischen Artenschutz setzen: Tagsüber mähen – nachts Lebensraum lassen!
Dr. Dieter Franz & Nicole Kreußel
ÖDP-Stadtratsfraktion