Pressemitteilung
ÖDP-Kreisverband fordert erneute Prüfung der Windvorranggebiete bei Heldritt und Gellnhausen
„Energiewende braucht die richtigen Standorte – nicht einfach immer mehr Fläche“
Der ÖDP-Kreisverband Coburg-Kronach hat im laufenden Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West eine umfangreiche Stellungnahme zu den geplanten Windvorranggebieten 4034 „Gellnhausen-Süd“, 4035 „Heldritt-Nordost“ und 4351 „Gellnhausen-Nord“ eingereicht. Die ÖDP fordert den Regionalen Planungsverband auf, die drei Gebiete erneut ergebnisoffen zu prüfen und sie in der derzeit vorgesehenen Form nicht abschließend auszuweisen, solange wesentliche offene Fragen nicht nachvollziehbar beantwortet sind.
„Wir stehen ausdrücklich zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Gerade deshalb müssen wir darauf achten, dass Windenergie dort konzentriert wird, wo sie energetisch sinnvoll und zugleich möglichst natur-, landschafts- und menschenverträglich erzeugt werden kann“, erklärt Rita Schwarz, Vorsitzende des ÖDP-Kreisverbandes Coburg-Kronach.
Nach Auffassung der ÖDP liegt das besondere Problem der drei Bad Rodacher Flächen nicht in einem einzigen Schutzbelang, sondern in der außergewöhnlichen Kumulation unterschiedlicher Konflikte. So liegen 4034 vollständig und 4035 zu 93 Prozent im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Gellnhauser Forst“. Zwischen 4034 und 4035 befindet sich unmittelbar angrenzend das FFH-Gebiet „Rodacher Wald mit Ruhhügel“. Alle drei Flächen liegen nach den ausgewerteten Unterlagen zudem innerhalb des 300-Meter-Puffers um das Fördergebiet des Naturschutzgroßprojektes „Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“. Hinzu kommen Waldinanspruchnahme sowie bekannte artenschutzfachliche Belange.
Besonders kritisch sieht die ÖDP, dass wesentliche Untersuchungen teilweise erst auf spätere Genehmigungsverfahren verschoben werden sollen. Ein Windvorranggebiet sei jedoch keine unverbindliche Suchfläche: Mit seiner Festlegung werde der Windenergienutzung raumordnerisch Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen eingeräumt. Deshalb müsse bereits auf Ebene der Regionalplanung nachvollziehbar geklärt sein, ob ein Raum grundsätzlich für diese Nutzung geeignet ist.
Großen Klärungsbedarf sieht die ÖDP auch beim Wasser. Alle drei Gebiete befinden sich im festgesetzten quantitativen Heilquellenschutzgebiet Bad Rodach. Gleichzeitig liegen dem Wasserwirtschaftsamt nach den Planungsunterlagen bislang keine Grundwasserstandsbeobachtungen in den Planungsgebieten vor. Genannt werden außerdem zahlreiche konkrete Wasserstrukturen – darunter Diebsgraben, Taubenrangenquelle, Quellbereich des Hetschenbachs, weitere Quellen, Teiche und der Gellnhauser Graben.
„Für eine Kurstadt, deren Entwicklung eng mit Heilwasser, Natur und Erholung verbunden ist, müssen solche Fragen vor einer langfristig bindenden Standortentscheidung besonders sorgfältig behandelt werden“, betont die ÖDP.
Auch beim Artenschutz sieht der Kreisverband weiteren Prüfbedarf. Die Planungsunterlagen nennen unter anderem Wildkatze, Fledermäuse, Amphibien sowie verschiedene Vogelarten. Gleichzeitig räumt der Umweltbericht ein, dass auf Regionalplanebene keine flächendeckenden Erfassungen artenschutzrechtlich relevanter Arten erfolgen und weitere Betroffenheiten im weiteren Planungsverlauf hinzukommen können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist die Alternativenprüfung. Die drei zusätzlichen Bad Rodacher Gebiete umfassen zusammen rund 240 Hektar. Für 4034 und 4035 weisen die Unterlagen mittlere Windgeschwindigkeiten von etwa 5,5 bis 5,6 Metern pro Sekunde in 160 Metern Höhe aus. Die ÖDP fordert deshalb einen transparenten regionalen Vergleich: Welche Standorte bieten einen höheren Energieertrag bei geringeren Konflikten mit Wald, Wasser, Arten- und Landschaftsschutz sowie Siedlungen und Infrastruktur?
Dabei verweist der Kreisverband auf einen bemerkenswerten Vergleichsfall aus dem Beteiligungsverfahren: Der Gebietsvorschlag Bischwind bei Seßlach wurde trotz vom Antragsteller dargestellter guter Windverhältnisse nicht berücksichtigt; in der Abwägung wurde auf die Summe erwarteter Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter verwiesen. Die ÖDP fordert, denselben planerischen Maßstab auch auf Heldritt und Gellnhausen anzuwenden.
„Genau darum geht es uns“, so Schwarz. „Nicht jeder einzelne Konflikt muss automatisch gegen Windenergie sprechen. Aber wenn Wald, FFH-Nähe, Grünes Band, Artenschutz, Quellen, Heilquellenschutz und weitere Raumfunktionen auf engem Raum zusammentreffen, muss die Summe dieser Konflikte entscheidend in die Standortentscheidung einfließen.“
Der ÖDP-Kreisverband fordert deshalb eine echte vergleichende Alternativenprüfung, eine kumulative Bewertung der Schutzbelange, eine belastbare artenschutzfachliche Grundlage und die Klärung der hydrogeologischen Situation vor einer verbindlichen Vorrangausweisung.
Zum Abschluss macht die ÖDP deutlich, dass ihre Stellungnahme kein Angriff auf die Energiewende ist:
„Klimaschutz und Artenschutz sind keine Gegensätze. Eine gute Energiewende muss beides zusammenbringen. Gerade weil wir ausreichend Windenergieflächen brauchen, müssen wir die ökologisch verträglichsten und energetisch sinnvollsten Standorte auswählen. Energiewende braucht Qualität bei der Standortwahl.“
Diese Grundhaltung entspricht auch ausdrücklich der Schlussfolgerung der eingereichten Stellungnahme: Erneuerbare Energien sollen konsequent ausgebaut werden, zugleich sollen wertvolle Lebensräume, geschützte Arten, Waldökosysteme und sensible Wasserhaushalte nicht unnötig beeinträchtigt werden.